Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Schutzgebiete

Der Planungsausschuss der Regionalen Planungsgemeinschaft hat auf seiner Sitzung am 22. Februar mit deutlicher Mehrheit seine Empfehlungen für die Ausweisung von Windeignungsflächen und Rohstoffarealen abgegeben. Der Planungsausschuss ist ein von der Regionalversammlung gewähltes Gremium, welches sich mit beratender Funktion für zeitlich, fachlich oder räumlich begrenzte Planungsaufgaben beschäftigt. Im konkreten Fall ging es um die Beratung zu 48 Windeignungsgebieten sowie 23 Vorranggebiete und 12 Vorbehaltsgebiete Kiesabbau.

Ein Prozess, der sich im konkreten Fall über 10 Jahre erstreckte und sich mit den vielfältigen Herausforderungen der Planung, der Einwendung der Betroffenen und den Vorgaben der Landesplanung auseinandersetzen musste.

Dabei ist zunächst festzustellen, dass die Ausweisung der Planungsgebiete nicht automatisch den Bau von Windkraftanlagen oder den Abbau von Rohstoffen zur Folge hat. Vielmehr soll mit dieser Planung einem „Wildwuchs“ entgegengewirkt werden.

Die Auswahl der Gebiete erfolgt auf Grundlage der Betrachtung der Gesamtregion. Danach werden zunächst Flächen in tatsächliche und/ oder rechtliche, so genannte „harte“ Tabubereiche, regionalplanerisch begründete „weiche“ Tabubereiche und weitere Restriktionsbereiche unterteilt. Diese werden aus der weiteren Planung ausgenommen. Auf der Grundlage der verbliebenen Flächen wird ein Regionalplan erarbeitet. Der Gesamtentwurf kann auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim eingesehen werden (http://www.uckermark-barnim.de). Dort sind auch die verschiedenen Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsflächen und Rohstoffarealen dargelegt. Natürlich ist ein solcher Abwägungsprozess nicht konfliktfrei. Zumal er unmittelbar in die Lebensbereiche von Bürgerinnen und Bürgern eingreift. Demzufolge wurde während des bisherigen Abwägungsprozesses stark debattiert. In Folge des Prozesses gab es auch Veränderungen im jetzt vorliegenden Entwurf.

So kam es zum Beispiel zu einer Reduzierung des Windeignungsgebiets im sogenannten Liepnitzwald und zu Veränderungen in Lindenberg. Mit der jetzt vorliegenden Fortschreibung kann also zunächst Planungssicherheit geschaffen werden. Die letztliche Entscheidung liegt jetzt bei der Regionalversammlung, welche am 11. April in Eberswalde tagt. Sie ist das beschließende Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft und besteht aus insgesamt 40 Regionalräten. Diese sind die Landräte und Bürgermeister der Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohnern (geborene Regionalräte) sowie Vertreter aus den Kreistagen (gewählte Regionalräte). Weiterhin können auf Antrag Vertreter – von in der Region tätigen Organisationen – in die Regionalversammlung aufgenommen werden (beratende Mitglieder). Derzeit besteht die Regionalversammlung Uckermark-Barnim aus 12 geborenen Regionalräten, 28 gewählten Regionalräten und 13 beratenden Mitgliedern.

Lutz Kupitz, Vorsitzender der Linksfraktion im Kreistag
(OW-Beitrag)