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Zur Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan

Am 2. März lag dem Landtag ein Beschlussantrag von Bündnis 90/Die Grünen vor, der einen Abschiebestopp nach Afghanistan durch das Land Brandenburg forderte. Diese Diskussion wurde nicht erst seit dem Antrag der Grünen geführt. Seit mehreren Wochen gab es intensive Gespräche über die Sicherheitslage in Afghanistan, die von der Bundesregierung in einigen Regionen als "ausreichend sicher" eingeschätzt wird und damit eine "Rückführung" ermöglicht. Vor Ort tätige Verbände und Institutionen aber auch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen bestreiten dies jedoch massiv.

In Brandenburg wurde diese Debatte öffentlich wahrgenommen, weil berichtet wurde, dass das Land angeblich 14 Afghanen im Jahr 2016 zurück geführt hätte. Diese Angaben beruhten auf einem Interview des Pressesprechers des Brandenburger Innenministeriums. DIE LINKE hat sich mehrfach gegen Rückführungen nach Afghanistan ausgesprochen. Und das Land hat sich an den öffentlich kritisierten Sammelabschiebungen nach Afghanistan nicht beteiligt – im Gegensatz zu den "grün" regierten oder mitregierten Ländern, außer Thüringen und Berlin.

Die Recherchen der letzten Wochen ergaben, dass die Angaben aus dem Innenministerium über angebliche "Zwangsrückführungen" nicht korrekt waren. Von den 14 Fällen waren 10 so genannte "Dublin-Fälle", das heißt entsprechend dieser europäischen Vereinbarung können Personen in die Europäischen Länder zurück geführt werden, in die sie zuerst eingereist sind; hier waren es unter anderem Schweden und Bulgarien. Bei den weiteren 4 Personen handelte es sich um rückkehrwillige Afghanen, deren Flug in die Heimat durch den Bund bezahlt wurde.

Das heißt, die Aussage der LINKEN, dass wir uns nicht an Sammel­abschiebungen beteiligen, ist korrekt. Unabhängig davon ist die Diskussion über die Sicherheitslage in Afghanistan zwingend notwendig, um Menschen vor Abschiebung in Kriegsgebiete zu schützen. Ein "Abschiebestopp" – wie von den Grünen gefordert – greift jedoch nur für maximal 3 Monate und klärt nicht die Sicherheitseinschätzung für ein Land generell. Deshalb haben LINKE und SPD den Antrag abgelehnt und im Gegenzug erstens beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, die Situation in Afghanistan neu zu bewerten, und zwar unter Berücksichtigung der Einschätzung internationaler Organisationen.
Zweitens sollen die Möglichkeiten des Ausländergesetzes und der EU-Regelungen für eine Prüfung jedes Einzelfalles konsequent angewendet werden. Die zuständigen Ausländerbehörden in den Kreisen haben diese Aufgabe schon bisher mit großer Verantwortung wahrgenommen.
Drittens wird für neu ankommende Flüchtlinge bereits in der Erstaufnahme eine unabhängige Verfahrensberatung eingeführt, um den Einzelfall in den Mittelpunkt zu rücken.

Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender
(Beitrag für "Offene Worte")