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Landesentwicklung wird geplant

Auswirkungen im Barnim vor allem auf Eberswalde, Wandlitz und Werneuchen

Seit Ende August liegt sie vor, die überarbeitete Fassung des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg. Im November soll die entsprechende Planungskonferenz über die Neufassung abstimmen. Darin sind innerhalb eines Jahres mehr als 600 Hinweise und Stellungnahmen von so genannten Trägern öffentlicher Belange wie Städten und Gemeinden, Fraktionen, Regionalen Planungsgemeinschaften eingeflossen. Die öffentlichen Diskussionen in den Landkreisen, auch im Barnim, waren gut besucht.

Der Landesentwicklungsplan hat die Funktion, für die Teilräume des Landes Funktionen festzuschreiben wie zum Beispiel Hochwasserschutz, die Flächennutzung in Zusammenhang mit Klimawandel und Energiewende, Rolle und Funktion des Einzelhandels, der Kulturlandschaften, die Rolle von Landwirtschaft und Siedlungsflächenentwicklung (Wohnungsbau), um nur einige Beispiele zu nennen.

Sobald die Planungskonferenz über die Neufassung abgestimmt hat, kann diese erneut öffentlich diskutiert werden. Anfang des Jahres 2018 werden die beiden Landesregierungen Berlin-Brandenburg die endgültige Entscheidung darüber treffen. Danach sind keine Änderungen daran mehr möglich, der Landesentwicklungsplan hat dann den Charakter eines Staatsvertrages zwischen beiden Bundesländern.
Die Fraktion der LINKEN im Brandenburger Landtag hatte nach Rücksprache und Diskussion mit Bürgermeistern, Landesplanern und Regionalen Planungsgemeinschaften eine eigene Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan abgegeben. Schwerpunkte der LINKEN waren die Einrichtung so genannter grundfunktionaler Schwerpunktorte, die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die grenzüberschreitende Kooperation mit Polen, die stärkere Beachtung der Infrastrukturachsen nach Hamburg, Szczecin und Dresden und ein höherer Grad von Entscheidungsfreiheit der Gemeinden bei der Ausweisung von Wohnflächen.

Im vorliegenden zweiten Entwurf sind eine Reihe von Hinweisen der LINKEN eingearbeitet worden. Neben der Siedlungsentwicklung in Mittel- und Oberzentren werden künftig auch weitere Gemeinden einen größeren Anteil an Wohnungsbauflächen ausweisen können. Pro tausend Einwohner werden ein Hektar Erweiterung ermöglicht, das ist eine Verdopplung zum alten Entwicklungsplan. Bei den grundfunktionalen Schwerpunktorten sollen es zwei Hektar sein.

Innerhalb der Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark wird es unter anderem folgende Veränderungen geben: Angermünde wird ein neues Mittelzentrum. Und es wird zwei neue Entwicklungsachsen geben, einmal Berlin-Werneuchen und zum zweiten Berlin-Wandlitz. Bei letzteren gewinnen auch die Verhandlungen zur Verbesserung der Verbindungen der Heidekrautbahn eine neue Dynamik.

Die grundfunktionalen Zentren werden durch die Regionalen Planungsgemeinschaften ausgewiesen und sollen in der Fläche des Landes und neben den Mittel- und Oberzentren die öffentliche Daseinsvorsorge wie zum Beispiel Nahversorgung und medizinische Grundversorgung sicherstellen.
Der gesamte ländliche Raum wird im künftigen Landesentwicklungsplan in seinen Funktionen als Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie als Freifläche verstärkt abgebildet. Damit wird die Grundlage gelegt, um den Verfassungsgrundsatz „gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes zu schaffen“ umzusetzen. Da geht es zum Beispiel um Entfernungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die so genannten Städte der „zweiten Reihe“, zu denen auch Eberswalde gehört, sollen deutlich aufgewertet werden. Hintergrund sind ihre engen Verflechtungsbeziehungen (z.B. Pendleraufkommen) zu Großstädten. Die Aufwertung kann erweiterte Möglichkeiten für eine Taktverdichtung von S-Bahn- und Regionalzügen ermöglichen.
R. Christoffers, Vorsitzender d. Linksfraktion (OW-Beitrag)