Enkelmann (DIE LINKE): Sonderbedarf muss immer im Einzelfall geprüft werden
Die von der Bundesagentur für Arbeit verbreitete Liste, nach der die Jobcenter Sonderbedarfe von ALG-II-Bezieherinnen und –Beziehern zu prüfen sind, ist nicht abschließend. In Einzelfällen muss immer wieder neu geprüft werden, ob ein Härtefall vorliegt, bestätigte die Bundesregierung jetzt auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE).
Die entsprechende Aufzählung von Härtefällen in der Geschäftsanweisung der Bundesagentur sei, heißt es wörtlich in der Antwort, „nicht als abschließend anzusehen“ und es könne Einzelfälle geben, die aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Ansprüchen führen können.
Für Enkelmann ist diese Klarstellung überfällig. „Wer wie die Bundesregierung z.B. die Kosten von Nachhilfeunterricht nur bei langfristigen Erkrankungen und gar Todesfällen in der Familie als Sonderbedarf anerkennen will, missachtet das Urteil des Verfassungsgerichts“, betont Enkelmann. Sie ermutigt die betroffenen Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sonderbedarfe geltend zu machen und auf eine gründliche Einzelfallprüfung zu bestehen.
(Die ganze Antwort der Bundesregierung gibt es unter www.dagmar-enkelmann.de)
Enkelmann (DIE LINKE): Urteil des Verfassungsgerichts ist auch Erfolg des Hartz-IV-Widerstandes
„Dass die Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig ermittelt wurden, hat nun auch das höchste deutsche Gericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben. Das ist auch ein Erfolg des jahrelangen Protestes und Widerstandes von Initiativen, Gewerkschaften und der LINKEN gegen die menschenunwürdigen Hartz-IV-Regeln“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) anlässlich des heutigen Urteils.
Enkelmann fordert alle Bezieherinnen und Bezieher von ALG-II-Leistungen auf, die vom Gericht ab sofort ermöglichte Anmeldung von Sonderbedarfen wahrzunehmen. „Dabei kann es um dringende Anschaffungen von Möbeln oder Haushaltgeräten gehen, um Nachhilfeunterricht für Kinder, aber auch um kontinuierlich anfallende Mehraufwendungen, z.B. Gesundheitskosten wie Diabetes, die nicht mit dem durchschnittlichen Regelsatz abgedeckt sind.“
Zugleich erwartet Enkelmann von der Bundesregierung, möglichst schnell eine verfassungsgemäße Neuberechnung vorzunehmen. „Die vom Gericht eingeräumte Frist bis Ende 2010 ist wirklich der allerletzte Termin. DIE LINKE wird hier in den nächsten Wochen der Regierung Dampf machen. Für uns gehört Hartz IV nach wie vor abgeschafft“, betont Enkelmann.
Erst am Montag hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag beschlossen, der eine monatliche Regelleistung für Erwachsene von 500 Euro sowie einen Mindestlohn von 10 Euro in der Stunde vorsieht. „Beides – ein menschenwürdiges Existenzminimum und ein menschenwürdiger Lohn - gehören für uns zusammen“, so die Bundestagabgeordnete.