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Der Wert des öffentlichen Dienstes

Beamte erhalten rückwirkend ab Januar 2017 mehr Geld.

In einem Interview mit der Zeitung "Offene Worte" nimmt Ralf Christoffers, Vorsitzender der Linksfraktion im Landtag, Stellung zu den jüngsten Entscheidungen mit Bezug auf die Besoldung der Landesdiener.

 

Die Landesregierung hat ein über 300-Millionen-Euro schweres Paket für die bessere Besoldung der Beamten im öffentlichen Dienst Brandenburgs geschnürt. Warum?

Mit der Förderalismusreform wurde die Besoldung der Beamten der Länder nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, sondern die Länder sind dafür selbst verantwortlich. Daraus hat sich ein für die Länder ruinöser Wettbewerb ergeben, z.B. um Lehrer und Polizisten. In einem Bundesverfassungsgerichtsurteil wurden nun Kriterien definiert, wie z.B. Einkommenssteigerungen, Preis­entwicklungen, an denen die Verfassungskonformität der Beamtenbesoldung gemessen wird. Daraus ergab sich für Brandenburg, dass das Land die Besoldung deutlich anheben muss.

Gilt das für alle Beamte?

Ja, für alle Beamte im Arbeitsleben, aber auch für Ruheständler.

Das bedeutet?

Das heißt, neben der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten für die Beamten, werden von 2017 bis 2020 zusätzlich 0,5 Prozent Tarifsteigerung jährlich gezahlt, für 2017 bereits rückwirkend ab 1. Januar. Außerdem ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein so genannter „Attraktivitätiszuschlag“ von insgesamt 2000 Euro je Beamten – egal welcher Einkommensgruppe – vorgesehen. Außerdem ist im Gesetz bereits festgelegt, dass der Tarifabschluss 2019 ebenfalls zeit- und wirkungsgleich übernommen werden wird.

Warum zahlt Brandenburg nicht verfassungskonform?

Die Rot-Rote Landesregierung hat nun zu Gunsten der Beschäftigten vorsorglich reagiert. Bei der Besoldung von Beamten war nicht immer sicher gestellt, dass ihre Vergütung den Leistungen und den Anforderungen im öffentlichen Dienst entsprochen hat. Zum Beispiel wurde eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes von 2004 bis 2007 nicht eingehalten. Danach hätte es noch unter der CDU/SPD-Regierung nach 2007 einen Wiederaufbau zuvor gestrichener Sonderzahlungen geben müssen. Und die Rot-Rote-Regierung ab 2009 hätte die Besoldung überprüfen müssen. Das haben wir versäumt und holen dies jetzt so nach.

Lehrerinnen und Lehrern werden besser bezahlt werden ...

Mit dem jetzigen Beschluss des Landtages, der wesentlich auf Drängen der LINKEN zustande gekommen ist, erhalten alle Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe 1 die Besoldungsgruppe A13, das ist eine Stufe mehr als bisher, und zwar auch rückwirkend ab Januar 2017.

Steht das nicht im Widerspruch zu Beschäftigten, die im öffentlichen Dienst ebenfalls große Verantwortung haben, aber wesentlich geringeres Einkommen?

Man darf die einzelnen Berufsgruppen nicht gegeneinander ausspielen.

Klar ist, dass nach den diesjährigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst die Frage der Bewertung und der Wertschätzung der Tätigkeiten neu beantwortet werden muss. Langfristig müssen die Eingruppierungen insgesamt überprüft werden. Mir fallen Justizwachmeister ein, deren Eingruppierung deutlich erhöht werden muss. Unsere Forderung ist auch, dass wir bundesrechtlich zu einem einheitlichen Rahmen mit einer einheitlichen Besoldung zurückkehren. Es kann einfach nicht sein, dass die Unterschiede in den vergleichbaren Besoldungen zwischen den Ländern und vor allem auch dem Bund inzwischen mehrere hundert Euro betragen.

Tipp: Zur Besoldungserhöhung in Brandenburg wurde eine Sonderseite eingerichtet, unter der die Erhöhungen ausgerechnet werden können:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/br