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Musterklage zur Staatshaftung zulassen

Rechtssicherheit zu Altanschließerbeiträgen

Viele Abwasser- und Wasserverbände zahlen derzeit landesweit die unberechtigt erhobenen Altanschließerbeiträge zurück. Einige zahlen jedoch nicht. Hier steckt dahinter, dass sie sich nicht in der Verpflichtung sehen und das Land Brandenburg auf „Staatshaftung“ verklagen.

Nun ist es in vielen Rechtsgebieten möglich, so genannte „Musterklagen“ zu führen, deren Resultat dann als allgemeinverbindlich für alle Betroffenen anerkannt wird. Dafür gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen. Diese gelten jedoch nicht für Klagen auf Staatshaftung.

Die LINKE hat sich in der Landesregierung stark dafür eingesetzt, sodass sich nun das Ministerium für Kommunales eindeutig positioniert hat: Eine Musterklage wird zugelassen, wenn alle Antragsteller damit einverstanden sind. Das bedeutet, dass die Abwasserverbände zustimmen und sich der Wasserverbandstag entsprechend positioniert. Zurzeit liegt ein Antrag des Märkischen Abwasser – und Wasserzweckverbandes (MAWV) für ein Musterverfahren vor.

Theoretisch wäre es auch möglich, dass ein Gericht eine Einzelklage zu einer Musterklage erklärt. Der bessere Weg ist jedoch, wenn sich alle potenziellen Kläger einig sind. Die LINKE will auf diesem Wege so schnell wie möglich Rechtssicherheit für die Betroffenen. Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung soll das Entlastungsprogramm des Landes für die Kommunen in Höhe von 250 Millionen Euro im Sommer anlaufen, damit die Abwasserverbände die Auszahlungen leisten können.
(R. Christoffers, OW-Beitrag)