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Mit-Bestimmung

Interview mit Ralf Christoffers, Vorsitzender der Landtagsfraktion der Brandenburger LINKEN, zur Verwaltungsstrukturreform

Verwaltungsstrukturrefom – warum ist die LINKE dafür? Oder musste sie dafür sein, um mit der SPD regieren zu können?
Wir sind für einen Dialog, der klären soll, ob Kreise oder Kommunen in der Lage sein werden, im Jahr 2030 ihre Aufgaben noch wahrzunehmen. Wegen der demografischen Entwicklung und der sich daraus verringernden Finanzausstattung besteht die Gefahr, dass öffentliche Daseinsvorsorge nicht mehr so organisiert werden kann, wie es Verfassungsauftrag ist. Nämlich gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu gewährleisten.

Heißt Verwaltungsstrukturreform: Neue Eingemeindungen und Kreis­auflösungen?
Zuallererst geht es um eine Funktionalreform, die Aufgaben und Verantwortung von Kreisen und Kommunen neu festlegen soll und um deren finanzieller Handlungsfähigkeit.

Um welche Funktionen geht es?
Um die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, des Öffentlichen Personennahverkehrs, der Bildungsangebote. Es geht um die Funktionen, die Städte als sozialer Anker zum Beispiel im Kulturbereich oder mit ihren Dienstleistungsfunkionen wahrnehmen.

Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wurde sehr negativ wahrgenommen ...
Deshalb soll es in Brandenburg anders ablaufen. Wir haben einen 1-jährigen Diskussionsprozess vor die Entscheidung geschaltet. Das ist deutschlandweit noch nie passiert ...

... das heißt, die Verwaltungsstrukturrefrom ist noch gar nicht beschlossen?
Es wurde zunächst ein Leitbild beschlossen, das jetzt diskutiert wird. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie: Welche Aufgaben sollen Kreise und Kommunen wahrnehmen? Das wäre eine Funktionalreform. Welche Aufgaben haben Städte – nicht nur die jetzigen kreisfreien. Wie wird Mitbestimmung ausgestaltet, zum Beispiel auch in den Kreistagen?
Auch durch die Erfahrungen in M-V möchten wir für Brandenburg mit Maßnahmen der Teilentschuldung, der Anschlussfinanzierung und der Standardanpassung aus Landesmitteln bessere Voraussetzungen sichern. So soll mit einer Teilentschuldung ein Weg gegangen werden, den bisher kein anderes ostdeutsches Land gewählt hat.

Was würde die LINKE denn konkret entschulden wollen?
Viele Kommunen sind hoch verschuldet, insbesondere im Bereich der Kassenkredite...

... das ist was?
Kassenkredite sind vergleichbar mit einem Dispokredit für Privatpersonen. Sie sind mit hohen Zinsen belastet. Eine Teilentschuldung der Kassenkredite könnte dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit von Landkreisen und Kommunen sicherzustellen. Dafür müssten rund 200 Millionen € Landesmittel bereitgestellt werden. Die Teilentschuldung sollte solidarisch zu 50 Prozent durch das Land und zu 50 Prozent aus der Finanzausgleichmasse getragen werden. Neben der Berücksichtigung der Kassenkreditbestände und der Finanzkraft der Landkreise und Kommunen wird ein Demografie-Zuschlag gewährt, der die besondere Situation solcher Kommunen berücksichtigt, in denen die Einwohnerzahl überdurchschnittlich gesunken ist. Begünstigte müssen sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldungsinitiative beteiligen.

Verwaltungsreformen haben in der Vergangenheit doch kaum Kosten eingespart – wird es für die Kommunen im Ergebnis nicht teurer werden?
Es wird Übergangskosten für die geplante Reform geben zum Beispiel für die Zusammenlegung von Verwaltungen, für Aufgabenübertragungen, Personalüberleitungen. Wir wollen, dass die Landesregierung hierfür einmalig eine Pauschale zur Verfügung stellt.

Besteht nicht die Gefahr, dass Landkreise oder Kommunen ihre geltenden Regelungen bei einer Zusammenlegung zu Ungunsten der Einwohnerinnen und Einwohner ändern? Zum Beispiel bei den Müllgebühren oder im Öffentlichen Personennahverkehr?
Die Landkreise und Kommunen Brandenburgs haben unterschiedliche Standards, zum Beispiel bei den Kitagebühren, bei Wasser- und Abwassergebühren oder -beiträgen. Die LINKE will sicherstellen, dass die Reform nicht zu einer Verschlechterung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen oder zur Erhöhung von Kreisumlagen führt. Da auch dies eine finanzielle Frage ist, muss den neuen Landkreisen Anpassungshilfe gewährt werden. Sie sollte mehrjährig gestaffelt werden. Die Aufwendungen dafür muss das Land Brandenburg tragen.

Was passiert eigentlich, wenn sich nach der 1-jährigen Diskussionszeit ergibt, dass eine Verwaltungsstrukturreform nichts bringt?
Die Diskussion wird zurzeit sehr kontrovers geführt, wie das Beispiel in der Stadt Brandenburg Ende August gezeigt hat. Der Landtag wird Mitte des nächsten Jahres eine Entscheidung treffen, ob und in welcher Form eine Verwaltungsstrukturreform umgesetzt werden soll. Das ist ergebnisoffen. Bis dahin gibt es eine Vielzahl von Diskussionen und Anhörungen. Ich möchte alle einladen, sich daran zu beteiligen, weil damit letztlich über die Zukunftsfähigkeit Brandenburgs entschieden wird.
(OW-Beitrag)