Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Linke Finanzpolitik konkret

Staatssekretärin D. Trochowski zu Gast bei "Draufsichten - Ansichten - Einsichten"

Staatssekretärin Trochowski während ihrer einleitenden Ausführungen

„Sind unsere Kommunen bald alle pleite?“ Diese Frage, die wohl eine ganze Reihe von kommunalen Kämmerern aus voller Überzeugung bejaht hätten, stand im Mittelpunkt der jüngsten Veranstaltung der Reihe „Draufsichten – Ansichten – Einsichten“. Als kompetenter Gesprächspartner war die Staatssekretärin im Brandenburger Finanzministerium, Daniela Trochowski, zu Gast.

In ihren einleitenden Ausführungen gab die Rednerin zunächst einen Überblick über das komplexe System der Finanzströme, aus denen sich die kommunalen Einnahmen speisen. Neben den Gewerbesteuern und der Grundsteuer A und B erhalten die Kommunen auch Zuweisungen vom Land. Diese wiederum ergeben sich aus Steuereinnahmen des Landes (20%), Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich (20%) sowie aus den Sonderbedarf-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ). 2015 wird die „Finanzausgleichsmasse“ fast 2 Mrd. € betragen.
Nach Aussage der Staatssekretärin hätten sich die Kommunalfinanzen in den letzten 5 Jahren von 1,3 auf 1,7 Mrd. € erhöht. 2014 hatten die Kommunen im Land Brandenburg im Durchschnitt einen Überschuss von 200 Mio. €. Allerdings müsse auch konstatiert werden, dass sie nur über 50 – 60% der Finanzkraft westdeutscher Kommunen verfügten. Während es den Städten und Gemeinden im Berliner Umfeld „recht gut“ gehe, verzeichneten Kommunen in berlinfernen Regionen oftmals größere Defizite. Deshalb hat Rot-Rot in der letzten Legislaturperiode einen kommunalen Finanzausgleich eingeführt, der – kurz gesagt – reichere Kommunen verpflichtet, einen Teil ihrer Überschüsse für ärmere Kommunen abzugeben. Dass das Finanzausgleichsgesetz, das mehrere Aspekte enthält, nicht überall auf Gegenliebe stieß, sei verständlich. Angestrengte Klagen dagegen wurden aber bislang alle abgewiesen.
Zusammenfassend stellte Frau Trochowski fest, dass die Finanzlage der Kommunen zurzeit relativ gut sei. Bis 2018 werde zudem ein weiterer leichter Anstieg erwartet. Andererseits gebe es auch Unsicherheitsfaktoren. Zum einen gehen die Bundeszuweisungen im Rahmen des Solidarpaktes II um rund 100 Mio. € jährlich zurück. Außerdem steht die Zukunft des Länderfinanzausgleichs noch in den Sternen. Darüber hinaus ist die Tendenz erkennbar, dass der Bund seine Zuweisungen für verschiedene Aufgaben kürzt bzw. seinen Verpflichtungen nicht im vollen Maße nachkommt. Beispielsweise erhält Brandenburg 15 Mio. € für die Unterbringung von Flüchtlingen, was bei weitem nicht reicht.

In der anschließenden Diskussion wurden einige Aspekte dieser Problematik weiter vertieft. So wurde betont, dass die Bruttowertschöpfung seit 2000 stärker gestiegen sei als die Steuereinnahmen, was vor allem den Großkonzernen zugutekam. Solange die Bundesregierung die Reichen verschont (Verzicht auf Vermögenssteuer), könnten schwerlich grundsätzliche Verbesserungen auf sozialem Gebiet erreicht werden. Das wirkt sich letztlich auch auf das Verhältnis zwischen freiwilligen und Pflichtaufgaben der Kommunen oder die Entschuldung der Städte und Gemeinden aus. Beschämend sei ebenso die gegenwärtige Diskussion um die Erbschaftssteuer ungeachtet der diesbezüglichen Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an der gegenwärtigen Praxis. Obwohl sich der relevante Teil des vererbten Vermögens von 2006 bis 2012 verdoppelt hat, blieb die Erbschaftssteuer in der Summe konstant.

Unter dem Strich ist festzustellen: Es war ein interessanter Abend, der für tiefere Einblicke in die komplizierte Materie der Finanzen beitrug. Leider nahm nur ein gutes Duzend Teilnehmer der Veranstaltung diese Gelegenheit war. Damit sich dies zukünftig ändert, sei schon auf den nächsten Termin verwiesen: 18.4.2015. Dann soll es um die Flüchtlingsproblematik gehen.

W. Kraffczyk