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Studierende sollen Kredite aufnehmen

Das Brandenburger Wissenschaftsministerium kündigte am 20. April an, 25 Millionen Euro Soforthilfe zur Überbrückungsfinanzierung für Studierende aufzulegen, pro Student*in sind das maximal 2x500 Euro als Kredit. Als das zuständige Bundesministerium ein ähnliches Programm ankündigte, zog das Brandenburger Ministerium seine Soforthilfe zurück. Studierende sollen Darlehen aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt in der Corona-Krise weiter decken zu können! Viele haben coronabedingt ihren Job verloren, und zwar bereits seit März. Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben sie bisher nicht, Anspruch auf Unterstützung durch Arbeitslosengeld II auch nicht. Ein Darlehen steuert Studierende weiter in die Verschuldung. Deshalb hat DIE LINKE am 12. Mai ein echtes Hilfsprogramm für Studierende vorgestellt, das am 14. Mai im Landtag zur Abstimmung steht – rückzahlungsfrei und unbürokratisch.

Darin heißt es u.a.:
"Die Landesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen der Corona - Pandemie für die Hochschulen, die Studierenden und die an den Hochschulen Beschäftigten abzumildern. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind finanziell abzusichern und in Absprache mit den Hochschulen, den Studierenden-, Mittelbau- und Personalvertre-tungen auf den Weg zu bringen: 

  1. Erhalt und Umwandlung des landeseigenen auf Darlehen basierenden Soforthilfeprogrammes für Studierende in rückzahlungsfreie Zuschüsse, die in finanzielle Not geratene Studierende unbürokratisch beantragen können. Zur Umsetzung dessen sind die beiden Studentenwerke frühestmöglich einzubeziehen.  
  2. Die auskömmliche Finanzierung der beiden Studentenwerke Brandenburgs zur Kompensation der Einnahmeausfälle insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung des Mensabetriebes und bei Mieteinbußen.  
  3. Mit den Hochschulen des Landes sind die folgenden Maßnahmen zu treffen und ggf. durch das Land Brandenburg zu finanzieren:
  • Befristete Arbeitsverträge sind um mindestens ein Semester zu verlängern, damit die wissenschaftlichen Qualifizierungsziele erreicht und Forschungsprojekte abgeschlossen werden können, und zwar ohne Anrechnung auf die Höchstbefristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, beziehungsweise dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das gilt explizit auch für studentische Beschäftigte. 
  • Personen, die Lehraufträge angenommen haben, muss ihre volle Semestervergütung ausgezahlt werden, um Verdienstausfälle zu kompensieren. Auch bei Ausfall oder Verschiebung ihrer Veranstaltungen müssen Sie einen Anspruch auf Abschlagszahlungen erhalten, ebenso wie studentische Honorarkräfte. Verträge mit studentischen Beschäftigten müssen wie geplant ausgestellt oder verlängert werden. 
  • Zwangsexmatrikulationen aufgrund des Erreichens der doppelten Regelstudienzeit sind mindestens für das Sommersemester 2020 auszusetzen.
  • Es ist sicherzustellen, dass sich der Ausfall von Lehre und Prüfungen bei Studierenden aus dem Ausland nicht negativ auf die Dauer deren Aufenthaltserlaubnis auswirkt, um den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit zu bieten. Aus-ländische Studierende, die eine Zulassung zu einem (zulassungsbeschränk-ten) Studiengang erhalten haben, diesen wegen der Einreisebeschränkungen jedoch nicht antreten dürfen/können, sollen ihre Zulassung kostenlos auf das nächste Zulassungsverfahren übertragen können."

Siehe Wortlaut der Drucksache 7/1163