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Ein LINKES Leitbild für die Landwirtschaft in Brandenburg

Beschluss der Landtagsfraktion vom 29.9.2020

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag hat ein Leitbild für die Entwicklung der Landwirtschaft erarbeitet, das am 20. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Domres, erklärte dazu u.a.: "Es geht darum, eine nachhaltige und regional verwurzelte Landwirtschaft zu haben, die zur Ernährungssicherung ebenso beiträgt wie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum. Wichtig ist für uns: Menschen müssen von der Landwirtschaft gut und auskömmlich leben können, und wir wollen kooperative und gemeinnützige Bewirtschaftungsformen unterstützen."

Aber, und das wird gleich in der Präambel des Dokuments benannt: "Die spekulationsbedingte Verteuerung der landwirtschaftlichen Produktionsfläche und der Übergang von Landwirtschaftsflächen und ganzen Betrieben an landwirtschafts- und orts-fremde Investoren gehören zu den großen Problemen der heimischen Agrarwirtschaft, denn sie gefährden regionale Wertschöpfung und eine in der Region verwurzelte und akzeptierte Landwirtschaft."

Dagegen stellt DIE LINKE den Leitsatz: "Die brandenburgische Landwirtschaft ist vielfältig und eine strategische, systemrelevante Grundlage des Lebens im Land. Sie leistet ihren Beitrag zur Ernährungssouveränität, zur nachhaltigen Ernährungssicherung und Energieproduktion bei möglichst hoher regionaler Wertschöpfung, sichert unsere natürlichen Lebensgrundlagen, erhält die Kulturlandschaft und leistet ihren Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Regionen."

Im Weitern werden Eckpunkte der Thematik beleuchtet:
Dazu gehört die Frage nach dem Flächeneigentum. Landwirtschaftlicher Flächenbesitz soll breit gestreut sein. Flächeneigentum von Landwirtschaftsbetrieben, die ihre Wirtschaftsweise am Leitsatz ausrichten, ist eine wichtige Grundlage zur Absicherung des Betriebs. Daneben kann auch Flächenbesitz von ortsansässigen Privatpersonen, Mitgliedern landwirtschaftlicher Genossenschaften und gemeinnützigen Vereinen sinnvoll sein. Kriterium dafür, ob die Ausdehnung von Flächeneigentum eines landwirtschaftlichen Betriebes zu befürworten ist, ist zum einen die Ausrichtung des Betriebes an diesem Leitbild und ihre dauerhafte strukturelle Absicherung, zum anderen die Frage, ob weiteres eigenes Flächeneigentum zur wirtschaftlichen Absicherung des Betriebes erforderlich ist.

Großen Wert wird auf die Regionalität gelegt. Brandenburgische Landwirtschaftsunternehmen leisten vorrangig einen Beitrag zur Versorgung der Region mit Lebensmitteln, aber auch mit Energie. Sie tragen zur Wertschöpfung in der Region bei, indem sie nach Möglichkeit regionale Verarbeitung und Vermarktung von Produkten unterstützen und in der Region Steuern zahlen. Sie beschäftigen Arbeitskräfte vor Ort und leisten ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung und zur Akzeptanz der Landwirtschaft in den ländlichen Räumen.

Hinsichtlich der Ökonomie spricht sich die Linksfraktion für ist eine starke Stellung in der Wertschöpfungskette außerhalb des sozial und ökologisch zerstörerischen Wettbewerbs am Weltmarkt aus. Der Erwerb und die Pacht landwirtschaftlicher Betriebsfläche muss zu wirtschaftlich darstellbaren Konditionen erfolgen können.

Besonderer Wert wird auf die Nachhaltigkeit der Landbewirtschaftung gelegt. Die Bodenfruchtbarkeit soll dauerhaft erhalten und natürliche Ressourcen inklusive biologischer Vielfalt geschont sowie eine vielfältige Kulturlandschaft gefördert werden. Angestrebt wird eine Kreislaufwirtschaft, die auch Tierhaltung in einem der Fläche angepassten Umfang beinhaltet. Gentechnisch veränderte Organismen sollen nicht zum Einsatz kommen .

Mit Blick auf die Betriebsform wird für ein Nebeneinander unterschiedlicher Betriebsformen und –größen plädiert, was zur Vielfalt der Landwirtschaft in Brandenburg beiträgt. Ein be-herrschender Einfluss von Anteilseignern, von denen kein  Geschäftsmodell im Sinne dieses Leitbildes insbesondere bezüglich der Ortsgebundenheit zu erwarten ist, müsse ausgeschlossen werden.

Ferner werden im Leitbild die dazu nötigen Instrumente aufgelistet:

- das Grundstücksverkehrsrecht

- ein Vorkaufsrecht

- Pachtverträge

- das Steuerrecht

- Transparenz

- Bodenfonds

- die Agrarförderung

 


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