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Exklusivinterview mit Juana Martínez González

Seit wann sind Sie Botschafterin Kubas in Deutschland?

Seit dem 7. April 2022 habe ich diese Funktion inne. Vorher war ich bereits in den Jahren 2001 bis 2005 in diplomatischer Mission tätig. Es ist eine große Ehre und Freude mein Land hier in Deutschland zu vertreten, wo die Solidarität mit Kuba seit vielen Jahren besonders stark und gut aufgestellt ist. Die bedingungslose Unterstützung für den Kampf Kubas gegen die US-Blockade und gegen die Aufnahme Kubas in die Liste von Ländern, die den Terrorismus unterstützen, zu sehen, ist erfreulich.

Am 1. und 2. November fand die UN-Abstimmung zur Aufhebung der Blockade gegen Kuba statt. Am 1.11. sprach Bruno Rodriguez, Außenminister, vor der UNO. Welches sind die (zwei oder drei) wichtigsten Punkte seiner Rede?

Am 2.11. war die Abstimmung. Mit welchen Ergebnissen?

Zu allererst: Seit mehr als drei Jahrzehnten fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen jedes Jahr die Einstellung dieser Politik der USA gegenüber Kuba. Dies ist ein unbestreitbares Argument, vor allem da wir wissen, dass die Blockade einen Akt des Völkermords darstellt und dass mehr als 80 % der gegenwärtigen kubanischen Bevölkerung unter den Bedingungen der Blockade geboren wurde.

"Dass jedes Jahr eine überwältigende Mehrheit der Länder für die Resolution stimmt, die die kriminelle Blockade mit unwiderlegbaren Daten belegt, ist ein weiteres unbestreitbares Ergebnis. Es gibt, zumindest in den letzten Jahren, keinen Präzedenzfall, in dem eine Resolution der UN-Generalversammlung mit 187 Stimmen angenommen wurde.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die wachsenden Auswirkungen dieser Umzingelungspolitik. Ich zitiere aus der Rede des kubanischen Ministers: Die in mehr als 60 Jahren aufgelaufenen Schäden belaufen sich nach aktuellen Preisen auf 154.217.000.000 Dollar. Nach dem Goldwert sind wir dann bei 1.391.111.000.000. Wie würde Kuba heute aussehen, wenn diese Ressourcen zur Verfügung gestanden hätten? Was hätten wir machen können? Wie sähe unsere Wirtschaft aus?
Während der Covid-19-Pandemie wandte die US-Regierung zeitweilige humanitäre Ausnahmen für Länder an, die Opfer ihrer einseitigen Zwangsmaßnahmen und anderer Sanktionen sind.
Warum aber wurden die Kubaner von diesen zeitweiligen humanitären Erleichterungen ausgeschlossen?

Schlimmer noch. Während Covid Millionen Menschenleben auf der Erde kostete und auch mein Land mit Schmerz überzog, wurde die Blockade verschärft, was zu Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Einfuhr von unabdingbaren medizinischen Ausrüstungen und Einsatzstoffen zu deren Bekämpfung führte, insbesondere für die Industrialisierung der kubanischen Impfungen. Es wurde sogar die Beschaffung von medizinischem Sauerstoff aus Drittländern behindert.
Als die Blockade die Lieferung von Lungenbeatmungsgeräten verhinderte, entwickelte Kuba die nationale Produktion eigener Prototypen.
Wie ist zu erklären, dass es einem kleinen Land wie Kuba gelungen ist, Covid-19 mit eigenen Impfungen und Ressourcen zu besiegen?
Es ist unmöglich die Ängste der Bevölkerung in Zahlen auszudrücken, hervorgerufen durch Stromausfälle und fehlende Stabilität der Energieversorgung, Unterversorgung und lange Schlangen, um Produkte der Grundversorgung zu bekommen, alles Dinge, die die Lebensprojekte der Familien behindern, vor allem der Jugendlichen.

 

Die Blockade beraubt die nationale Industrie der Finanzierung für den Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen, Futtermitteln, Teilen und Ersatzteilen für Geräte und Industrie sowie anderen erforderlichen Betriebsmitteln für die Nahrungsmittelproduktion, die besonders stark betroffen ist.

Die Sanktionen gegen Kuba haben weitreichende und extraterritoriale Auswirkungen auf Unternehmen und Staaten, sei es in den Bereichen Handel, Finanzen, Investitionen oder Tourismus.

1996 verurteilte auch die EU die Gesetze und Verordnungen mit extraterritorialer Auswirkung, da sie gegen internationales Recht verstoßen und unter Verletzung des Interventionsverbotes in die Unabhängigkeit ausländischer Staaten eingreifen. Die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates der EU vom 22. November 1996[1] verbot europäischen Unternehmen extraterritoriale Maßnahmen zu erfüllen.

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[1] Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen.
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/