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Schutzschirm ausbauen und Konjunktur landesseitig unterstützen

Antrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag (DS 7/1370)

Der Landtag stellt fest:

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden zur Eindämmung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie die zusätzliche Aufnahme von Krediten in Höhe von 2 Mrd. Euro beschlossen. Ziel war es, einen Rettungsschirm zu spannen und damit das Land Brandenburg finanziell in die Lage zu versetzen, um die Aufrechterhaltung der wesentlichenwirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionen zu gewährleisten. Politischer Anspruch war es, Schäden dort auszugleichen, wo sie andernfalls zu einer existenzbedrohenden Härte führen würden.

Dies ist bisher nur zum Teil gelungen, wie nicht nur die weiterhin prekäre und unsichere soziale und vor allem wirtschaftliche Situation der freischaffenden Künstler und Solo-Selbständigen zeigt. Auch wenn der Tourismus und die Öffnung der Restaurants und Cafés mittlerweile wieder schrittweise angelaufen ist, sind diese Bereiche noch weit weg von einer Normalität und wirtschaftlichen Sicherheit. Umfragezahlen belegen die katastrophale wirtschaftliche Ausnahmesituation, in der sich diese Branchen nunmehr seit drei Monaten befinden.

Die Brandenburgischen Kommunen laufen bei sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Ausgaben zunehmend Gefahr, ihre Handlungsfähigkeit zu verlieren. Viele kommunalen Einrichtungen sind noch oder waren geschlossen, wodurch Einnahmen wegfallen, während Kosten weiter anfallen. Gesundheits- oder Ordnungsämter der Städte und Landkreise arbeiten am Limit. Deshalb sollten die Brandenburgischen Kommunen bei ihren Corona-bedingten finanziellen Ausfällen unterstützt und die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der kommunalen Unternehmen und Investitionen sichergestellt werden. Insbesondere die kommunale Investitionstätigkeit wird unverzichtbar und ein Schlüsselelement sein, um in diesen Zeiten die Konjunktur zu stärken. Der von der Landesregierung angedachte kommunale Rettungsschirm ist dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend.

Die Rückkehr zu einer eingeschränkten Normalität für die Allgemeinheit darf nicht zu Lasten der Älteren und gesundheitlich Schwächeren gehen. Diese Menschen und ihre Kontaktpersonen zu schützen, bleibt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb muss der Regelbetrieb in den Schulen, Kitas, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und Pflege usw. mit regelmäßigen Corona-Tests beim Personal einhergehen. Um Infektionsketten rechtzeitig zu erkennen und unterbrechen zu können, müssen entsprechende Kapazitäten im Land aufgebaut werden und es bedarf auch an finanzieller Unterstützung des Landes bei der Kostenübernahme von Tests.

Trotz der Zahlung von Soforthilfen des Landes an gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Gewährung von Billigkeitsleistungen nach der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz für Bildungseinrichtungen im Agrar- und Umweltbereich, bleibt festzustellen, dass bei einer Vielzahl dieser gemeinnützigen Träger und Einrichtungen Finanzierungslücken nicht vollständig geschlossen werden konnten. Diese ergeben sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Notbetrieb des Trägers und nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen, zu denen auch die Soforthilfen des Landes anzurechnen sind. So besteht weiter die Gefahr, dass auch unter der Inanspruchnahme von Landesmitteln am Ende Insolvenz angemeldet werden muss bzw. die Einrichtung geschlossen wird. Dies kann nicht zielführend sein. Es ist sinnvoller, die bestehenden Einrichtungen zu erhalten und diesbezüglich vom Land weiter zu unterstützen.

Der Landtag möge beschließen:

1.Die Landesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen aus dem geplanten 2 Mrd. Euro Rettungsschirm zu finanzieren:

  • Schutzschirm für die Kommunen erweitern und kommunales Investitionsprogramm auflegen: Erhöhung der Mittel durch das Land für den vorgesehenen Mehrbelastungsausgleich für Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte um insgesamt 50 Mio. Euro und Auflage eines kommunalen Investitionsprogramms, insbesondere zur Unterstützung von finanzschwachen Kommunen, die sich über einen längeren Zeitraum im Haushaltssicherungskonzept befinden, in Höhe von bis zu 200 Mio. Euro;
  • Unterstützung von kommunalen Eigenbetrieben / kommunale Gesellschaften, z.B. Gesundheitswesen, ÖPNV usw. in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro;
  • Vermeidung und Verminderung wirtschaftlicher Existenzgefährdungen, Insolvenzen und Betriebsaufgaben von Unternehmen und Einrichtungen im touristischen und Dienstleistungsbereich in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro;
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat im Rahmen des Förderprogramms Soforthilfe-Corona Brandenburg für Solo-Selbständige, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Freischaffende;
  • Bündelung der ressortübergreifenden Landeshilfen zur Absicherung der vollständigen Kosten/Verpflichtungen für den Notbetrieb der gemeinnützigen Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder-und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports sowie der Bildungseinrichtungen im Agrar-und Umweltbereich;
  • Bereitstellung von Finanzmittel für die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Ausweitung von Corona-Tests in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro;
  • Soforthilfen für Studierende und Studentenwerke in Höhe von bis zu 35 Mio. Euro;
  • Aufstockung der Bundesmittel aus dem Soforthilfeprogramm für Schulen zur Anschaffung von mobilen Endgeräten, Kosten der Inbetriebnahme, Förderung von digitalen Schulangeboten usw. in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro inklusive des 10 prozentigen Landesanteils.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine generelle Verlängerung des Mittelbezuges und eine Neuauflage von wirtschaftlichen Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen einzusetzen, die auf die Bedürfnisse und Lebensrealität der Betroffenen zugeschnitten sind und auch zum Teil für die Sicherung des Lebensunterhaltes verwendet werden dürfen.

Begründung:

Zu 1) Mit den im Punkt 1 genannten Maßnahmen konkretisiert der Haushaltsgesetzgeber Ausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie im Land Brandenburg. Die Deckung der Ausgaben soll aus dem Einzelplan 20, Kapital 20 020, Titel 971 10 (neu) erfolgen.

Zu 2) Damit kleine Unternehmen, Selbstständige und Freischaffende nicht schon nach einer kurzen Überbrückungszeit wieder in die wirtschaftliche Schieflage geraten, sollte sich die Landesregierung für eine Verlängerung des Mittelbezugs generell und eine Neuauflage von wirtschaftlichen Soforthilfen auf Bundesebene einsetzen, die auf die Bedürfnisse und Lebensrealität der Betroffenen zugeschnitten ist. Zwar plant die Koalition auf Bundesebene ein weiteres Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro, aber auch dieses sieht nur den Ausgleich von maximal 80 Prozent der fixen Betriebskosten vor.