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Linksfraktion gegen weitere Finanzmittel für Finowkanal zum gegenwärtigen Zeitpunkt

Auf der März-Sitzung des Kreistages ging es u.a. erneut um die Übernahme des Finowkanals durch die Anrainer-Kommunen und insbesondere um die Finanzierung der Schleusen. Die Linksfraktion hat die Bereitstellung weiterer Mittel durch den Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

Margitta Mächtig wies in ihrer Rede dazu darauf hin, dass der Kreistag in der Vergangenheit bereits Gelder im Kreishaushalt eingeplant hat, deren Freigabe von der Förderung seitens der Landesregierung, einer mindestens 50%igen Beteiligung des Bundes sowie die Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils seitens der Kommunalgemeinschaft abhängig gemacht wurde. Zudem wurde im Dezember 2017 der Beschluss gefasst, ab 2018 jährlich 300 000 EUR für den Weiterbetrieb der Schleusen am Finowkanal durch den zu gründenden Zweckverband zur Verfügung zu stellen. Sie wertete dies als einen „erkennbarer Beitrag des Kreistages für die notwendigen Investitionen an den zwölf Schleusen.“ Darüber hinaus werden weitere Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro eingesetzt, vorausgesetzt, die Verträge mit dem Bund kommen zustande.

In der Tat gebe es jedoch Schwierigkeiten eine gemeinsame Sprache zwischen den Beteiligten zu finden. Die Gemeindevertretung Schorfheide habe erneut die Abstimmung zum Thema Finowkanal vertagt, in Liebenwalde sei es noch gar nicht zu einer Beschlussfassung gekommen und in weiteren Gemeinden sei Nachsitzen angesagt, konstatierte sie. Hinsichtlich des von der KAG zu gründenden Zweckverbandes zitierte sie den Eberswalder Bürgermeister F. Boginski: „Mit diesem Gebilde stehen wir nicht einmal in den Startlöchern“.

Vorrangig geht es darum, ob die Anrainer die Schleusen übernehmen und damit die durchgängige Schiffbarkeit der Wasserstraße erhalten wollten. Dies birgt allerdings die Gefahr in sich, mit diesem Projekt auf unbestimmte Zeit Mittel zu binden, die für aktuelle und zukünftige Herausforderungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach Ansicht der Linksfraktion darf eine „Zwangskommunalisierung“ von Bauwerken an Wasserstraßen die Haushalte der Stadt Eberswalde und der anderen Kommunen nicht belasten und blockieren. „Deshalb kann dieser Antrag auch im Kreistag sowohl aus fachlicher als auch aus finanzieller Verantwortung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur abgelehnt werden“, stellte die Rednerin fest.


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