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Mietregeln überprüfen

Jobcenter im Barnim übernimmt oft nicht mehr die tatsächliche Miete

Seit Jahren häufen sich vor dem Sozialgericht die Verfahren gegen das Jobcenter Barnim, da immer öfter die vollen Kosten der Unterkunft (KdU) nicht mehr übernommen werden.
Carsten Schmidt, Vorsitzender der Volkssolidarität Barnim, die als Sozialverband soziale Beratungsleistungen durchführt, hat sich nun an den Landrat und die Fraktionsvorsitzenden gewendet. Er ist besorgt um die Leistungsempfänger, die nur noch anteilig KdU erhalten und weitere Mietanteile vom Regelsatz bezahlen müssen. Grundlage dafür ist die Richtlinie des Kreises, die Höchstbeträge mit Stand des Jahres 2010 festlegt. „Selbst das Sozialgericht hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass bei einer durchschnittlichen Mietkostensteigerung von 1,8 Prozent jährlich kaum zu erwarten ist, dass heute ein Mietvertrag in berlinnahen Gemeinden wie Bernau unter diesen Voraussetzungen abgeschlossen werden kann“, so Schmidt.

Jede Mieterhöhung führt so zur schnellen Verarmung der Leistungsempfänger. Eine Anfrage bei der WoBau Bernau, die mit ihrem Wohnungsbestand den dortigen Marktpreis bestimmt, ergab, dass die Kaltmiete gegenwärtig bei etwa 5,15 € pro Quadratmeter und nach den Vorgaben der ILB für geförderten Sozialwohnraum bei 5,50 € pro Quadratmeter liegt. Diese Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass auch die Betriebskosten nicht mehr adäquat geregelt sind und zusätzliche Belastungen für die Hilfeempfänger auslösen.

Lutz Kupitz, Vorsitzender der Kreistagsfraktion der LINKEN im Barnim, sieht das ähnlich: „Infolge steigender Mietkosten und dem Mangel an sozialem Wohnungsbau auch im Kreis Barnim zeigt sich vermehrt, dass vom Jobcenter nur noch die in der kreislichen Richtlinie von 2010 festgelegte Obergrenze erstattet wird.“ Die Obergrenze liegt derzeit bei 4,85 € pro Quadratmeter für die Kaltmiete einer 50 Quadratmeter großen Wohnung.
Kupitz bemängelt, dass man nur mit einem Klageverfahren gegen das Jobcenter eine Chance hat, die Kosten der Unterkunft in Gänze erstattet zu bekommen. – Dazu jedoch müsse man ersteinmal in der Lage sein. „Das macht im Übrigen die Vorgehensweise des Jobcenters noch fraglicher.“, so Kupitz.

Die Vermeidung dieser besonderen sozialen Härte ist, laut Carsten Schmidt, Aufgabe des Kreises und der im Kreistag vertretenen Parteien. Dazu sagt Lutz Kupitz: „Die Intention der vor 5 Jahren auf Initiative der LINKEN im Kreistag beschlossenen Richtlinie war es, genau dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Sie enthält auch eine Klausel, dass eine jährliche Überprüfung und Aktualisierung nach aktueller Rechtsprechung zu erfolgen hat.“ Beide sind sich einig, dass es dringend nötig ist, die tatsächlichen angemessenen Mietkosten zu ermitteln. Die Berechnungsgrundlage des Jobcenters muss angepasst werden.

Lutz Kupitz verspricht, dass DIE LINKE die Verwaltung beauftragen wird, eine solche Anpassung vorzunehmen. Flankierend dazu müssen die jetzt von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen zum sozialen Wohnungsbau schnellstens umgesetzt werden.
Jessica Klaws (OW-Beitrag)