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Rettungsdienstbereichsplan verbessert

Der Kreistag Barnim hat auf seiner Sitzung am 2. März unter anderem die zweite Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes beschlossen. Damit werden laufend notwendige Aktualisierungen aufgenommen und gleichzeitig die materiell-technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Hilfsfristen des Rettungsdienstes geschaffen.

Durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz sind die Hilfsfristen vorgeschrieben. Danach muss jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb von 15 Minuten erreicht werden. Bis einschließlich 2014 konnte dies im Barnim gewährleistet werden. Eine von der Verwaltung in Auftrag gegebene Untersuchung ergab aber, dass es im Jahr 2015 auf Grund sich überschneidender Einsätze von Fahrzeugen zur Überschreitung der Hilfsfristen gekommen ist.

Dem soll mit der jetzt beschlossenen Erneuerung des Rettungsdienstbereichsplanes entgegengewirkt werden. So wird in einem ersten Schritt die derzeitige Tagesvorhaltung des 3. Rettungsdienstwagens (RTW) in Bernau auf eine 24-Stunden-Vorhaltung und die derzeit wochentägliche 12-stündige Vorhaltung des zweiten RTW in Basdorf auf täglich 16 Stunden erhöht. Außerdem sollen durch den wochentäglichen achtstündigen Einsatz eines Krankentransportwagens (KTW) an der Rettungswache Eberswalde-West die RTW an dieser Rettungswache in dieser Zeit von Krankentransportaufgaben entlastet werden.

Die Standorte des Rettungsdienstes im Barnim bleiben alle erhalten. Außerdem wurde in den Rettungsdienstbereichsplan auch der seit August 2015 in Angermünde stationierte Rettungshubscharuber einbezogen. Mit dem jetzt beschlossenen Plan kann die Einhaltung der Rettungsfristen gewährleistet werden.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Kreistages stand die vertragliche Festschreibung der Kooperation zwischen dem Barnim und der Uckermark zur gegenseitigen Unterstützung im Rettungsdienst in den angrenzenden Territorien.

Lutz Kupitz, Vorsitzender der Linksfraktion im Kreistag
(OW-Beitrag)