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Landtagssitzung im April

In der 2. April-Woche trat das Plenum des Landtags Brandenburg zusammen. Der Countdown läuft – dies war die drittletzte Plenarwoche dieser Legislaturperiode, alle laufenden Gesetzgebungsverfahren müssen bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.
Vor fünf Jahren hat sich die LINKE im Landtag Brandenburg zu einer Sicherheitsoffensive entschlossen – im Kontext einer Stärkung der Bürgerrechte. Damit waren vielfältige – und letztlich auch erfolgreiche – Anstrengungen für soziale Sicherheit verbunden. Andererseits ging und geht es auch um mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und eine entsprechende Gestaltung der Sicherheitsarchitektur.
Ein Bestandteil – unter anderen – dieser Sicherheitsarchitektur ist der Verfassungsschutz. Es gibt gewichtige Gründe, auf die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu drängen – nicht zuletzt seine Verstrickung in den NSU-Terror. Mehrheiten dafür gibt es derzeit aber nicht. Deswegen sollen nun erste wichtige Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages gesetzlich verankert werden.
Am Mittwoch wurde das neue Verfassungsschutzgesetz in der ersten Lesung im Landtag zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Die Linksfraktion informiert auf ihrer Website über Aktuelle Stunden und Debatten, über wichtige Redebeiträge unserer Abgeordneten und über Anträge und Initiativen der Linksfraktion, die während der aktuellen Plenarsitzung verhandelt wurden. Der Linksdruck-Newsletter berichtet über die Plenarwoche

Regionalplanungsgesetz bietet mehr Beteiligung für Kommunen

Die Landesregierung hat mit der Novelle zum Regionalplanungsgesetz Änderungen auf den Weg gebracht, die zeitgemäß sind und Problemen Rechnung tragen. So sieht das Gesetz eine bessere Beteiligung der Kommunen in der Regionalversammlung vor – eine Forderung, die immerhin Bestandteil des Koalitionsvertrages ist. Das bedeutet mehr Demokratie, mehr Transparenz und eine stärkere Einbeziehung der kommunalen Akteure.

Amtsfreie Gemeinden und Ämter mit mindestens 5.000 Einwohner*innen haben nun verbrieftes Stimmrecht in der Regionalversammlung. Damit werden die Versammlungen größer – bei mehr als 80 Mitgliedern sollen Ausschüsse gebildet werden, was die Diskussion und Entscheidungsfindung sicher erleichtert.

Diese Lösung hat die Kritik von Gemeinden unter 5.000 Einwohner*innen hervorgerufen, die sich ausgegrenzt fühlen. Es ist jedoch nicht praktikabel, alle Gemeinden aufzunehmen, weil die Regionalversammlungen dann durch ihre schiere Größe arbeitsunfähig werden würden. Wir sind überzeugt, dass sich in Regionen wie Oberhavel mit den neuen Regelungen ein Konsens vor Ort finden lässt, der eine ausgewogene und gerechte Beteiligung der Gemeinden ermöglicht.

(Mitschnitt der Rede unseres Landtagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Ralf Christoffers zu diesem Thema bei YouTube)