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Teilhabe statt Fürsorge: Barrieren abbauen

In zwei Jahren muss das Bundesteilhabegesetz in den Kommunen umgesetzt werden

Am 23. Februar besuchten die Ausschussvorsitzende des Sozialausschusses im Landtag Brandenburg, Sylvia Lehmann (SPD), und die Frauen- und Behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Bader, die Kreisverwaltung Barnim, um sich in einem Fachgespräch zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu informieren. Das BTHG wurde im vergangenen Jahr im Bundestag beschlossen und soll bis zum 1. Januar 2020 in den Kommunen umgesetzt sein. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse von behinderten und nichtbehinderten Menschen.

Sozialdezernentin Silvia Ulonska und ihre MitarbeiterInnen informierten darüber, wie sich der Landkreis auf die neuen Herausforderungen vorbereitet und welche Entscheidungen auf Landesebene dringend zu treffen sind, um dem Anspruch des BTHG gerecht werden zu können. Dabei informierte sie, dass von den 173.193 Einwohnern des Landkreises bereits 2015 38.616 Personen behindert und schwerbehindert waren und die Tendenz steigend ist. Heute stehen im Landkreis für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung sowie ambulante und stationäre Pflege 953 Plätze zur Verfügung, hinzukommen 81 Plätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 181 Plätze in Tages- und Nachtpflegeinrichtungen sowie ein Wachkomazentrum. Häusliche Betreuung und Pflege bieten 49 verschiedene Sozialstationen und ambulante Pflegedienste für die Hauskrankenpflege, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie vier ambulante psychiatrische Hauskrankenpflegen an. Darüber hinaus gibt es im Barnim fünf Integrations-Kitas mit 104 Plätzen und zwei Werkstätten mit 1.128 Plätzen. Für die Unterstützung einer Tagesstruktur für chronisch psychisch kranke Menschen stehen 21 Plätze zur Verfügung.

Ziel aller Strukturen ist es, unter dem Slogan „Teilhabe statt Fürsorge“ Barrieren in allen Lebensbereichen zu identifizieren und deren Abbau gemeinsam mit Betroffenen zu erarbeiten. In diesem Jahr muss die Landesregierung dafür ein Durchführungsgesetz mit klaren  Zuständigkeitsregelungen sowie die Anpassung bestehender Verwaltungsvorschriften erarbeiten, um Streitigkeiten zwischen den Leistungsträgern und Verzögerungen für die Leistungsberechtigten zu verhindern. Darüber hinaus machte die Dezernentin darauf aufmerksam, dass die entstehenden Mehrkosten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durch das Land finanziert werden müssen, da den Kommunen dafür keine Mittel zur Verfügung stehen. Zugleich plädierte sie in der Frage, ob die Steuerung der Angebote durch das Land oder die Kommunen erfolgen soll, eindeutig für die kommunale Ebene.

Wichtig, so das Fazit des Gespräches, es muss klare und landesweit vergleichbare Qualitätskriterien geben, um in allen Landkreisen einheitliche Standards der selbstbestimmten Teilhabe der Betroffenen zu gewährleisten.
Margitta Mächtig, Landtagsabgeordnete (OW-Beitrag)