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Rot-Rot will direkte Demokratie in den Kommunen ausbauen

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Linken haben im Zuge der Kreis­gebiets­reform Vor­schläge zum Aus­bau der direk­ten Demo­kratie in Bran­den­burg in den Land­tag eingebracht. Die Beding­ungen für demo­kratische Teil­habe der BrandenburgerInnen sollen deutlich verbessert werden. Damit begegnen die Koalitionsfraktionen den vielfach geäußerten Befürchtungen, dass sich durch die Kreisgebietsreform die Bedingungen für Bürgerbeteiligung im Land Brandenburg verschlechtern könnten. Der innenpolitische Sprecher der LINKEN, Hans-Jürgen Scharfenberg, sagte am 20. September 2017: "Mit diesen Maßnahmen bringen wir die direkte Demokratie in Brandenburgs Kommunen auf eine Weise voran, wie es das seit 1993 nicht mehr gegeben hat." Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:

  1. Bei einem Bürgerbegehren soll der bisher erforderliche Kostendeckungsvorschlag durch eine qualifizierte Kostenschätzung ersetzt werden.
  2. Die bisher gegebene Möglichkeit, die Briefwahl bei Bürgerentscheiden auszuschließen, soll wegfallen.
  3.  Ob ein Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, soll künftig die Kommunalaufsicht prüfen, statt wie bisher die jeweils betroffene Gemeindevertretung selbst.
  4. Der sogenannte Negativkatalog, der regelt, zu welchen Themen ein Bürgerentscheid ausgeschlossen ist, soll gekürzt werden. Auch zur Aufstellung von Bebauungsplänen sollen Bürgerbegehren künftig zulässig sein.
  5. In der Kommunalverfassung soll festgelegt werden, dass Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen sind.