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Förderung von sozialem Wohnraum dringend notwendig

Auf Initiative der Regierungsfraktionen von SPD und LINKE hatte der Landtag mit Beschluss vom 31.1.2018 die Landesregierung beauftragt, ein soziales Wohnraumfördergesetz zu erarbeiten. Dieser Gesetzentwurf liegt jetzt vor und kann in die parlamentarische Beratung gehen. „Das ist gut, denn die gesetzlichen Regelungen für die soziale Wohnraumförderung werden dringend gebraucht“, erklärte die stadtentwicklungspolitische Sprecherin, Anita Tack, in einer Pressemitteilung. „Damit werden die bisherigen Förderbedingungen verbessert. So kann wesentlich flexibler auf die unterschiedlichen Wohnraumbedürfnisse der Menschen eingegangen werden“, schätzte sie ein.

Das betrifft insbesondere die Erweiterung der Einkommensgrenzen, der Wohnformen (WGs, Wohnheime, altersgerechtes Wohnen) und das studentische Wohnen. DIE LINKE will eine bedarfsgerechte Förderung für Neubau und Sanierung im Bestand und zur Kiezbildung mit konkret zugeschnittenen städtischen Lösungen.  „Wir wollen größere Anreize geben, damit deutlich mehr bezahlbare Wohnungen für junge Leute, für Familien mit Kindern, für Menschen mit weniger Einkommen und für Studierende geschaffen werden“, so Tack weiter. 
Das ist auch dringend notwendig, denn bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gibt es einen starken Rückgang. Das ist insbesondere auf die Jahre ohne soziale Wohnraumförderung zurückzuführen. Hier müssen die Städte handeln, entsprechenden Wohnraum bereitstellen und mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. 

Das Land stellt dafür mit 100 Mio. Euro pro Jahr ausreichend Gelder des Landes und des Bundes zur Verfügung.  

Hintergrund: Im Jahr 2004 gab es mit ca.113.000 einen Höchststand an belegungs- und mietpreisgebunden Wohnungen. Der Tiefstand wird für 2021 mit nur noch 20.000 Wohnungen prognostiziert.