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Wandlitz ist ein „Sicherer Hafen“

Die große Mehrheit ist sich einig, dass unser Ort fünf geflüchteten Personen ein neues Zuhause geben will

In Wandlitz wurde Ende Februar ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen LINKE/GRÜNE/UWG, F.Bg.W., SPD, BVB/Freie Wähler, CDU und des Bürgermeisters beschlossen, fünf geflüchteten Menschen zusätzlich eine neue Heimat in unserem Ort zu geben. Damit tritt Wandlitz dem „Sicheren Hafen“ bei, einer Bewegung, die sich 2018 formierte und sich zunächst gegen die europäische Abschottungspolitik sowie gegen die Kriminalisierung von Seenotrettung im Mittelmeer richtete. Die Akteure solidarisieren sich mit Flüchtenden und fordern die Politik auf, sichere Fluchtwege zu schaffen.
Im Juni 2019 schloss sich daran die sogenannte „Potsdamer Erklärung“ an, in der sich zunächst acht Städte als „Sichere Häfen“ bezeichneten. Sie forderten von der Bundesregierung, dass aufnahmebereite Städte und Gemeinden die aus Seenot im Mittelmeer geretteten Geflüchteten schnellstmöglich aufnehmen können und sie bei der praktischen Aufnahme, der Unterbringung und der Finanzierung zu unterstützen.

Im Barnim gehört Panketal bisher zu dieser Initiative, in Werneuchen wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt. Wandlitz hat sich dem nun angeschlossen. Allerdings zettelte die AfD eine Debatte an, wonach es ein Gutachten der Universtät Konstanz gäbe, das ein solcher Beschluss der Gemeinde Wandlitz rechtswidrig wäre. Nach kurzer Recherche nach der Gemeindevertreter*innensitzung konnte ich feststellen, dass es sich bei dem von der AfD zitierten „Gutachten“ um eine von 6 Stellungnahmen aus der Anhörung des Ausschuss für Inneres und Heimat im Bundestag am 4. November 2019 handelt.
Nach Rücksprache mit der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, welche bei der Anhörung anwesend war, kann ich folgendes mitteilen: Der Beschluss der Gemeindevertretung enthält nichts Rechts- oder Verfassungswidriges. Es ist eine Erklärung, freiwillig fünf (man könnte auch sagen: nur 5!) Menschen zusätzlich aufnehmen zu wollen, und zwar in Absprache mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und dem Land Brandenburg. Also: Die geltende Rechtslage und vorgesehene Zuständigkeitsverteilung wird geachtet.

Zur Aufnahme der fünf Geflüchteten durch die Gemeinde wird es also nur kommen, wenn das Land Brandenburg eine entsprechende Aufnahme nach §23 Abs. 1 beschließt und der Bundesinnenminister zustimmt. Der entscheidende Punkt ist, dass der Gemeindebeschluss keinerlei Aufforderung enthält, eine Aufnahme gegen die Zustimmung der anderen politischen Akteure auf Bundes- und Landesebene vorzunehmen! Wenn der AfD die Aufnahme von fünf (5! nochmal mit Ausrufezeichen) Geflüchteten zu viel ist, spricht das für sich. Das Geschwurbele zur angeblichen Verfassungswidrigkeit des Vorgehens der Gemeinde ist peinlich und neben der Sache. Sie reißen die Dinge aus dem Zusammnenhang, um das für sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Damit sind wir auch wieder beim Ausgangspunkt: Unabhängig von der Rechtslage sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Menschen weder auf dem Mittelmeer ersaufen, noch in Lagern unter unmenschlichen Bedingungen dahin vegetieren müssen und wir Wandlitzer*innen werden uns solchen menschenverachtenden und unwürdigen Verhaltensweisen immer entgegenstellen. Denn letztlich gilt: Niemand flieht freiwillig: Kriege, Verfolgung, Gewalt, Armut und die Klimakrise führen dazu, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Auf der Suche nach einem „Sicheren Hafen“ begeben sie sich auf lebensgefährliche Fluchtrouten – denn in die EU gibt es kaum sichere Wege. Eine solidarische Migrationspolitik kann von den Kommunen mit unterstützt werden: Erst die enge Abstimmung mit der Zivilgesellschaft vor Ort sorgt für die demokratische Legitimation einer solidarischen und offenen Politik. In Deutschland sind bereits über 227 Gemeinden, Städte und Landkreise der Aktion „Sichere Häfen“ beigetreten und Wandlitz gehört nun dazu.

Isabelle Czok-Alm (OW-Beitrag)