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Zur geplanten Verwaltungsstrukturreform

Die Basisorganisationen Wandlitz sowie Werneuchen/Ahrensfelde der LINKEN haben eine Stellungnahme zur geplanten Verwaltungsstrukturreform verfasst, die zum Landesparteitag Anfang März als Antrag eingereicht worden ist, jedoch aus organisatorischen Gründen nicht beraten werden konnte. Darin heißt es u. a.:

Ausgangspunkt für die geplante Verwaltungsstrukturreform 2019 in Brandenburg ist die Erkenntnis, dass der demographische Wandel, die absehbare Entwicklung der öffentlichen Finanzen und die Sicherung der Leistungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunalverwaltungen eine Neuorientierung unverzichtbar machen. Das wird auch in den BO in Werneuchen/Ahrensfelde und Wandlitz so gesehen und anerkannt.  

Die von der Landesregierung zur Erarbeitung von Vorschlägen eingesetzte EnqueteKommission sprach sich ausdrücklich gegen eine erneute Gemeindegebietsreform aus. Mit einer erneuten Gebietsreform wäre die Gefahr verbunden, dass die seit 2003 entstandenen Strukturen und die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt oder Gemeinde negativ beeinflusst werden könnten.

Die Enquete-Kommission hielt es für erforderlich, die Zuständigkeitsbereiche der hauptamtlichen Verwaltungen deutlich und nachhaltig zu vergrößern unter Beibehaltung der Gemeindestrukturen. Gemeinsame Verwaltungen zu nutzen und Aufgaben gemeinsam zu erledigen, werde die Identifikation mit der eigenen Stadt oder Gemeinde nicht erodieren lassen, solange ortsnahe Ansprechpartner erhalten bleiben. Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden werden nicht ausgeschlossen.

Für die Kreisebenen werden – angesichts des demographischen Wandels und der sich verschlechternden Finanzbedingungen – Veränderungen empfohlen. Um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, sollten Aufgaben aus der Landesverwaltung an die Landkreise übertragen werden. Auch Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben für die Gemeinden, die die Landkreise trotz Reduktion der hauptamtlichen Verwaltungen fortführen müssten, könnten, wenn auf der Kreisebene weniger Verwaltungen bestünden, besser wahrgenommen werden.  

Wenn aber zur Erreichung der Ziele auf Gemeindeebene eine Gebietsreform ausgeschlossen wird und nur eine Verwaltungsstrukturreform der Hauptamtlichen Verwaltungen als zielführend angesehen wird, stellt sich die Frage, warum auf Kreisebene eine zusätzliche Gebietsreform zielführend sein soll. Auch hier genügt eine Verwaltungsstrukturreform ohne Gebietsreform.

Bei der vorgesehenen Zusammenlegung der Landkreise Barnim und Uckermark wird vor allem das bürgerliche Engagement auf der Strecke bleiben.  Für Berufstätige wären Ehrenämter auf Kreisebene aus Zeitgründen nahezu undenkbar und damit wäre ein wichtiger Teil der Bevölkerung davon ausgeschlossen. Eine Teilhabe an politischen Entscheidungen wäre insgesamt ohne unzumutbaren Aufwand kaum noch möglich.

Soweit im Rahmen einer Strukturreform über eine Neuordnung verschiedener Aufgabenzuweisungen an die Kreise und Gemeinden nachgedacht wird, begrüßen wir diese Überlegungen. Im vorliegenden Leitbild wird allerdings vermieden die zu übertragenden Aufgaben und vor allem deren Folgen zu konkretisieren.

Fazit: Der vorgelegte Leitbildentwurf, der auf den Empfehlungen der Enquete-Kommission beruht, hat nicht eine Verwaltungsstrukturreform zum Ziel, sondern ist eine Gebietsreform, nach deren Umsetzung in den alten Verwaltungsstrukturen weitergearbeitet werden kann. Das wird belegt durch die kleinteilige Diskussion um zukünftige Verwaltungseinheiten, beschrieben in Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene und unverhohlen durch die geplante Zusammenlegung von Kreisen. Der Gewinn einer solchen Reform liegt alleine im Stellenabbau von Bürokräften, Sachbearbeitern und Landräten. In unserem Parteiprogramm haben wir uns verpflichtet, uns an einer Politik des Stellenabbaus nicht zu beteiligen. Es gibt keinen Grund von unserem Parteiprogramm abzurücken. Soweit ein Ansatz zu einer Verwaltungsstrukturreform angedacht wird, bleibt der Entwurf sehr einsilbig. Es wird von unbestimmten Aufgabenverlagerungen gesprochen, deren Konkretisierung verschwiegen wird.  
Ohne eine weitere intensive Diskussion und der Ausarbeitung einer Verwaltungsstrukturreform wird dieser Entwurf unsere Zustimmung nicht erhalten.

(Gekürzt, s. Wortlaut)