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„Straftäter haben auch Rechte“

Ehemaliger Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg zu Gast bei "Offene Worte mit D. Enkelmann"

Dagmar Enkelmann im Gespräch mit Dr. Volkmar Schöneburg.
Blick in den Veranstaltungsraum, der an diesem Tag recht gut besetzt war.

Das machte Rechtsanwalt Dr. Volkmar Schöneburg, Mitglied des Landtages (DIE LINKE) und ehemaliger Justizminister Brandenburgs, bei einem Forum aus der Gesprächsreihe „Offene Worte mit Dagmar Enkelmann“ am 14. Dezember im Bernauer „Treff 23“ deutlich. Er antwortete damit auf die Frage der Gastgeberin, inwieweit ein “Linker“ bei der Verteidigung von „Rechten“ in einen Gewissenskonflikt geraten kann. Professionelle Distanz sei nötig, meinte Schöneburg, der sich 1996 mit der Zulassung als Anwalt ein „zweites Standbein“ neben seiner wissenschaftlichen Arbeit an der Humboldt-Uni geschaffen hatte. Im Übrigen gelte es auch die Hintergründe zu erkunden, die letztlich zum Teil zu abscheulichen Straftaten geführt hatten. Sie offenbarten häufig das Versagen der Gesellschaft, ist sich Schöneburg sicher. Und doch empfindet die Gesellschaft meist nur Abscheu gegenüber den Angeklagten und ihren Straftaten. Das ist der Moment, wo der Strafverteidiger seine „Nagelprobe“ bestehen muss.

Das Thema „Menschenrechte“ steht bei Schöneburg ganz oben. Er hat dazu ein Buch mit dem Titel „Rechtspolitik und Menschenrechte“ geschrieben, das auch seine Distanz zur Instrumentalisierung des Strafrechts in der DDR deutlich macht. Allerdings lehnt er den Begriff „Unrechtsstaat“ für die DDR ab.
Eng mit dieser Thematik ist für den Juristen die Frage der Behandlung von strafrechtlich Verurteilten in den Haftanstalten verbunden. Als Minister hat er im Land Brandenburg die Reform des Strafvollzugs auf den Weg gebracht. Nach seinen Worten werden 68 % der Strafgefangenen rückfällig. In den Gefängnissen gibt es Tendenzen der „Entsozialisierung“. Eigenverantwortung z. B. spielt keine Rolle mehr. Dadurch werde die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft erschwert. Erst durch ausreichende Angebote für Aus- und Weiterbildung in den Haftanstalten, bei Aufrechterhaltung der Kontakte der Gefangenen zur Außenwelt und aktive Unterstützung bei der Arbeitssuche nach der Entlassung sinkt statistisch gesehen die Rückfallquote unter 30 %.
Zudem habe sich gezeigt, dass nicht so sehr das Strafmaß von neuerlichen Straftaten abschreckt. Manchmal sei die Verhängung einer Mindeststrafe zielführender als die populäre Forderung nach Höchststrafen. Dies habe wenig mit einem „Kuschelkurs“ gegenüber Straftätern zu tun, wie ihm die Opposition vorgeworfen hatte. Im Gegenteil: Eine „humane“ Behandlung der Straftäter sei vielmehr eine Sicherheitsfrage, die in Reden von Politikern häufig nur auf die Personalstärke der Polizei beschränkt werde.
In diesem Zusammenhang verwies der Gast auf die besondere Bedeutung der Kriminalistik. Erst eine hohe Aufklärungsquote bei Straftaten würde abschreckend wirken. Leider habe der ehemalige Innenminister Schönboom von der CDU durch Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Kripo ihre Arbeit unterminiert. Es sei nötig, der Kriminalistik bei der Ausbildung der Polizeikräfte einen höheren Stellenwert einzuräumen.

In der Diskussion mit den rund 30 Teilnehmern der Veranstaltung kam zwangsläufig erneut das Thema der so genannten „Altanschließer“ zur Sprache. Schöneburg betonte dabei, dass die Linksfraktion im Landtag beim Koalitionspartner SPD kein Gehör in ihrem Bemühen um Änderungen im Kommunalen Abgabengesetz gefunden hatte. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2013, worin festgestellt wurde, dass öffentliche Abgaben etwa für Abwasserkanäle nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden dürfen, habe sich nach Ansicht des Gastes eine „kleine Tür geöffnet“. Er gestand ein, dass er die Praxis, die Verjährung von Forderungen an „rechtskräftige“ Satzungen der Wasserverbände zu knüpfen, auch nie verstanden habe.
Auf die Frage aus dem Publikum, inwiefern es rechtmäßig sei, einen beschlossenen Bürgerentscheid zu verbieten, wie es mit der geplanten Abstimmung über das Beitrags- bzw. Gebührenmodell beim WAV in Bernau geschah, antwortete Schöneburg, dass das behördliche Eingreifen in ein laufendes Verfahren zumindest bedenklich sei. Er werde diese Frage „mitnehmen“. Als Mitglied des Rechtsausschusses des Landtages ist er auch weiterhin mit juristischen Fragen beschäftigt.

Und er ist auch Präsident des Landesjudoverbandes, wie zum Schluss der Veranstaltung bekannt wurde. So schnell scheint ihn niemand aufs Kreuz zu legen …
W. Kraffczyk