Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Kinderschutz im Barnim

Nach intensiver Arbeit lag dem Kreistag am 14. Juni eine Konzeption „Kinderschutz im Landkreis Barnim“ zur Beschlussfassung vor. Bereits 2007 wurde in der Kreisverwaltung eine Steuerungsgruppe Kinderschutz gebildet. Ihr gehörten Vertreter des Jugend- und Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung, der Amtsgerichte Bernau und Eberswalde, der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder, der Polizei und des Staatlichen Schulamtes sowie Chefärzte der Kinderkliniken des Martin-Gropius- und Werner-Forßmann Krankenhauses, des Immanuel Klinikums Bernau an. Ziel war die Erhöhung der Qualität des Kinderschutzes durch die Schaffung einheitlicher Standards. Dabei geht es sowohl um die Verbesserung der Präventionsarbeit, also die Stärkung der Kinder selbst, als auch um die Entwicklung von Verfahren für den Kinderschutz. Dazu gehörte nicht nur die Erarbeitung eines Leitstellensystems zur ständigen Erreichbarkeit des Jugendamtes durch eine Rufbereitschaft der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, sondern auch der Polizei und weiterer Kooperationspartner.

Auf der Grundlage von Kinderschutzvereinbarungen zwischen allen Beteiligten wurden die Verfahren zum Schutz unserer Kinder weiterentwickelt und den aktuellen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Zu diesen rechtlichen Grundlagen gehören Artikel 6 des Grundgesetzes ebenso wie Paragraf 8 des Achten Sozialgesetzbuches. Der Landkreis Barnim kann dabei auf ein funktionierendes Netzwerk Kinderschutz zurückgreifen. Enge Partner sind die Jugendkoordinatoren der Ämter und Gemeinden und die kommunalen und freien Träger der Jugendhilfe. Eine seit 2010 erfolgte jährliche Kinderschutzstatistik machte auf Probleme aber auch Erfolge der Kinderschutzarbeit aufmerksam und ermöglichte eine konsequente Weiterentwicklung. Dazu gehörten der Ausbau der Beratungsangebote für Kinder- und Jugendeinrichtungen durch qualifizierte Fachkräfte aber auch die Erarbeitung der notwendigen Verfahren, was zu geschehen hat, wenn ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Besonders wichtig hierbei ist uns die Zusammenarbeit mit den Eltern oder Sorgeberechtigten der Kinder. Sie bietet zu allererst die Möglichkeit eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Aber natürlich ist das Jugendamt berechtigt einzugreifen, wenn Eltern und Sorgeberechtigte diese Zusammenarbeit ablehnen. Als letzte Maßnahme kann auch die Herausnahme des Kindes aus seinem familiären und sozialen Umfeld erforderlich werden und wird – wenn erforderlich- auch durchgesetzt.

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 wurden den Landkreisen, also Jugendämtern mit der Einsetzung von Familienhebammen, der Informationsverpflichtung über Unterstützungsangebote für werdende Eltern weitere Aufgaben übertragen. Mit der nun vorgelegten Konzeption wurden die Aufgaben für die kommenden zwei Jahre beschlossen. Schwerpunkte hierbei sind:
1. Festlegen von Qualifikationsanforderungen bei Berufsabschlüssen einer „Erfahrenen Fachkraft“;
2. Sicherung des Fachpersonals bei den Trägern der Jugendhilfe und im Jugendamt sowie Anpassung des Personalschlüssels; Aktualisierung der Kinderschutzvereinbarungen mit allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis;
3. Qualifizierung der verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik des Jugendamtes und
4. Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten der für den Schutz des Kindeswohls Verantwortlichen von den Eltern bis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätten, Vereinen, Verbänden sowie den Pflegeeltern.
Margitta Mächtig, Kreistagsabgeordnete (OW-Beitrag)