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Zum Kabinettsentwurf der Novelle des Brandenburgischen Polizeigesetzes

Nach langen zähen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern im Brandenburger Landtag einigte sich die Landesregierung auf einen Entwurf der Novelle des Brandenburgischen Polizeigesetzes, der im November im Landtag erörtert werden soll. Die Landesvorsitzende der LINKEN, Anja Mayer, erklärte dazu kürzlich in einer Pressemitteilung u.a., dass "DIE LINKE. Brandenburg im Prozess der Erarbeitung der Novelle gegen erheblichen Widerstand des Koalitionspartners darauf bestanden hat, dass Freiheitsrechte mit uns nicht verhandelbar sind."
Weiter stellte sie fest:

"Online-Durchsuchung, Schleierfandung, anlasslose Überwachungen und elektronische Fußfesseln lehnen wir prinzipiell ab. Dies spiegelt sich jetzt im Kabinettsentwurf wider.

Die von den Bundestagsfraktionen von Linken, Grünen und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffenen Regelungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes finden bei uns keine entsprechenden Paragraphen mehr. Dazu gehört beispielsweise die Online-Durchsuchung, die auch unter grüner Regierungsbeteiligung in Hessen und Rheinland-Pfalz eingeführt wurde. Ebenfalls komplett gestrichen ist die elektronische Fußfessel, wie wir sie auch aus grün mitregierten Ländern wie Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt kennen.

In der Debatte ist mir wichtig, dass wir uns die vorliegenden Regelungen genau ansehen. Zwischen den Ländern mit Quellen-Telekommunikationsüberwachung – von Bayern bis zu den Ländern mit roter und grüner Regierungsbeteiligung wie Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen – liegen meilenweite Unterschiede. Im Vergleich ist die geplante Regelung für Brandenburg hier ganz eng begrenzt. Sie betrifft nur Terrorverdächtige in den Grenzen dessen, was das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt hat.

Damit haben wir in der Diskussion ein Verhältnis von Freiheits- und Grundrechten im Zusammenhang mit den veränderten Sicherheitsbedürfnissen hergestellt.

Mit der Frage, ob der Entwurf den aus LINKER Sicht zwingenden Schutz der Grund- und Freiheitsrechte ausreichend berücksichtigt, werden sich nun Landesvorstand und Landtagsfraktion erneut befassen.

DIE LINKE. Brandenburg setzt sich weiterhin verantwortungsvoll für die Stärkung der Freiheitsrechte ein und schärft so deutlich unser Profil als Bürgerrechtspartei."

Auch der Barnimer Landtagsabgeordnete Ralf Christoffers, Vorsitzender der Linksfraktion, hat sich zur vorgesehenen Novelle des Polizeigesetzes in Brandenburg geäußert. Unter anderem betonte er zur Forderung nach "mehr Sicherheit": "Wir waren und sind ... nicht der Auffassung, dass ein mehr an Eingriffsbefugnissen auch ein mehr an Sicherheit nach sich zieht. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass der Rechtsstaat den Rahmen der Sicherheit setzen muss und dass der Rechtsstaat mit seinen Grund- und Freiheitsrechten die Bürgerinnen und Bürger – also uns alle - zu schützen hat. Mit unserem konsequenten Eintreten für Bürger- und Freiheitsrechte ist es uns gelungen, diese Forderungen und Eingriffe abzuwehren bzw. rechtstaatlich zu begrenzen." MEHR