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Tagesmütter und -väter werden gebraucht

Jugendhilfeausschuss des Kreistages Barnim erhöht die Förderleistungen zum 1. März

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages hat am 21. Februar die Änderungen zur Richtlinie für die Finanzierung der Tagespflegepersonen beschlossen. Damit wird die Arbeit der Tagesmuttis und Tagesväter gewürdigt. Denn die Tagespflege ist eine wichtige Ergänzung des Kitaangebotes im Landkreis.

Was wird wie hoch vergütet?
Damit erhalten die Tagespflegepersonen ab 1. März 2018 bereits eine Erhöhung ihrer Förderleistungen von durchschnittlich fünf Prozent. Dabei wird je nach Qualifikation in vier Gruppen unterschieden. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine Tagespflegeperson ohne pädagogische Ausbildung statt bisher 240 Euro für die Betreuung eines Kindes an 30 Wochenstunden künftig 252 Euro erhalten wird. Bei 40 Betreuungsstunden erhöht sich der Betrag pro Kind um 15 Euro pro Monat auf 315 Euro. Bei Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung erhöht sich der Betrag pro Kind bei einer 40-stündigen Betreuung pro Woche um 17 Euro pro Monat. Darüber hinaus erhalten alle Pflegepersonen 120 Euro Sachkosten pro Kind und Monat. Damit wird für eine pädagogische Fachkraft eine Jahresförderleistung in Höhe von 28.620 Euro brutto durch den Landkreis bezahlt.
Der Jugendhilfeausschuss hat außerdem beschlossen, ab dem Haushalt 2020 (da für die Jahre 2018/19 der Haushalt bereits beschlossen ist) eine Erhöhung der Förderleistungen von 1,6 Prozent jährlich (statt wie geplant 3 Prozent aller 2 Jahre) durch das Jugendamt vorzunehmen und die Sachkosten pro Tagespflegeperson der tatsächlichen Inflationsrate anzupassen. Bis dahin – also für die Jahre 2018 und 2019 – sollen jährliche Sachkostenpauschalen von 100 Euro pro Tagespflegeperson die Zeit überbrücken, bis die Mittel ordnungsgemäß in den Kreishaushalt eingestellt werden können. Margitta Mächtig erklärte: „Damit ist es gelungen, den Forderungen der Tagespflegepersonen ein ganzes Stück entgegenzukommen. Auch dank ihrer konstruktiven Zusammenarbeit. Wir wissen, dass wir damit nicht alle Wünsche erfüllen können, aber wir sind auf dem richtigen Weg. Ich bin froh, dass der Ausschuss einstimmig auch meinen Änderungsvorschlägen folgte.“

Wer kann Pflegeperson werden?
Der Förderbeitrag wird vom Landkreis pro Kind gezahlt. Den Elternbeitrag für die Tagespflege zahlen die Eltern an den Landkreis. Ein Vertrag zwischen Landkreis und den selbstständig arbeitenden Tagespflegepersonen regelt je nach Qualifikation der Tagespflegepersonen die Förderleistung pro Kind. Die Voraussetzungen für Tagespflegepersonen sind in der „Richtlinie zur Förderung der Tagespflege im Landkreis Barnim“ vom 29.02.2012 geregelt, die man auch im Internet auf den Seiten des Landkreises findet. Darin wird auf die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen verwiesen. So bedarf es mindestens der Fachoberschulreife, also dem Abschluss der 10. Klasse der Oberschule und in der Regel einer abgeschlossenen Berufsausbildung/eines abgeschlossenes Studiums. Freude am Umgang mit Kindern und ein nachgewiesenes Interesse an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern sind dafür ebenso Zulassungsvoraussetzungen wie die Schaffung eines dauerhaften Angebotes und Lebenserfahrung im Zusammenleben mit Kindern. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist für alle Erwachsenen des Haushaltes vorzulegen. Organisationstalent und gesundheitliche Voraussetzungen sind wichtige Grundlage dieser Tätigkeit.
Zu den räumlichen Voraussetzungen zählen unter anderem eine Mindestspielfläche von 3,5 Quadratmeter pro Tagespflegekind, die Sicherung von ausreichenden Ess- und Schlafmöglichkeiten sowie mögliche Rückzugsbereiche für die Kinder. Wenn sich also jemand für diese Arbeit interessiert, kann sie oder er sich ohne Zögern an das Jugendamt des Landkreises, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde wenden, denn sie werden gebraucht.
(OW-Beitrag/MM)