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Die Ausnahme ist zur Regel geworden

LINKE will Moratorium bis zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie für die Kosten der Unterkunft

„Richtlinie des Landkreises Barnim zur Bestimmung der Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft“ – um die sogenannte KdU-Richtlinie gibt es im Barnim seit kurzer Zeit harte Diskussionen. Betroffen sind 6.821 Bedarfsgemeinschaften, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Es entscheidet das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt des Landkreises darüber, ob die Wohnung „angemessen“ ist. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Das Problem dabei ist aber: die Richtlinie ist von 2016 und damit liegen veraltete Mietpreise zu Grunde, die vom Jobcenter oder Grundsicherungsamt finanziert werden.

Bis heute gilt im Barnim ein Mietpreis (kalt) von 5,43 Euro in Ahrensfelde/Blumberg, Bernau, Wandlitz und Panketal als angemessen. In der Stadt Eberswalde beträgt er 4,90 Euro, in der Stadt Werneuchen 4,85 Euro und in allen anderen Kommunen des Landkreises sogar nur vier Euro – zuzüglich 1,30 Euro je Quadratmeter kalte Betriebskosten.
Die Mietpreise sind aber seitdem massiv gestiegen – es gibt kaum noch Wohnungen unter 8 Euro Kaltmiete. Und das führt dazu, dass immer mehr Menschen ihre Wohnung verlassen müssen – oder den fehlenden Betrag selbst aus dem Regelsatz zahlen. Der ist aber so oder so mit 424 Euro für einen Alleinstehenden seit Januar 2019 schon viel zu knapp kalkuliert.

Durchschnittlich zahlt jede Bedarfsgemeinschaft 40 Euro zu. Das soll eine Ausnahme sein, ist aber mittlerweile zur Regel geworden. Deshalb beschreiten viele Mieter den Klageweg und erhalten vor dem Sozialgericht Recht. Die Gerichte definieren immer wieder deutlich: eine einfache Festlegung auf Mietpreise wie im Barnim muss ständig überprüft und nachgewiesen werden – nicht einfach festgelegt. Deshalb sollen sich die Verwaltungen viel mehr an den Wohngeldtabellen orientieren, die jährlich aktualisiert werden.

DIE LINKE sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Wir wollen verhindern, dass Menschen regelrecht an den Rand des Landkreises gedrängt werden und ihren angestammten Wohnort verlassen müssen. Die Sicherheit der Wohnung ist ein Grundrecht und das muss verteidigt werden. Deshalb haben wir einen Antrag an den Kreistag gestellt, der die Erarbeitung einer neuen Richtlinie vorsieht und bis dahin ein Moratorium erlässt – niemand soll seine Wohnung verlassen müssen.

Der Kreistag hatte bereits auf Antrag der LINKEN die Überarbeitung der KdU-Richtlinie noch in dieser Wahlperiode beschlossen. Diese konnte jedoch aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden. Deshalb muss nun eine verbindliche neue Richtlinie erarbeitet werden.

Das Grundproblem aber bleibt: Wir müssen für mehr und kostengünstigen Wohnraum sorgen. Dafür haben wir auch im Barnim ein Konzept. Wir wollen, dass Kommunen ihre Flächen vorrangig an kommunale Wohnungsbaugesellschaften verpachten sollen und müssen alle Mittel nutzen, um Spekulation mit Wohnungen zu verhindern. Da müssen Kommunen, Landkreis und auch das Land an einem Strang ziehen. Denn das Problem betrifft alle Menschen im Barnim – egal ob sie Sozialleistungen beziehen oder nicht.

Sebastian Walter (OW-Beitrag)